Zugang zu den Integrations-/Deutschkursen
Wer an einem Integrationskurs teilnehmen möchte, braucht eine gültige Zulassung (Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs). Mit dieser Zulassung/Berechtigung übernimmt der Staat die Hälfte der Kursgebühren.
Neuzugewanderte von außerhalb der Europäischen Union erhalten solch eine Zulassung in der Regel beim Kreisverwaltungsreferat oder bei dem für sie zuständigem Landratsamt.
SGB II- Empfänger können eine Berechtigung durch das Jobcenter erhalten.
Flüchtlinge aus den Ländern Syrien, Irak, Eritrea, Somalia und dem Iran können ebenfalls einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen. Hierzu wird eine Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl (BÜMA) oder eine Aufenthaltsgestattung benötigt.











